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DFB verurteilt FC St. Pauli zu Geldstrafe in Höhe von 18.765 Euro

Der FC St. Pauli ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans beim Heimspiel gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.765 Euro belegt worden. 6.255 Euro kann der Verein für infrastrukturelle, sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, müsste dies dem DFB aber bis Ende Juli 2022 nachweisen.

Grund für das Urteil waren das Abbrennen pyrotechnischer Artikel vor Beginn der zweiten Halbzeit im Heimspiel gegen Hansa Rostock am Sonntag (24.10.), aufgrund der starken Rauchentwicklung hatte sich der Wiederbeginn der Partie verzögert.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 25.020 Euro gelegen, nach einem Einspruch des FC St. Pauli gewährte das DFB-Sportgericht im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauer*innen-Kapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, aber einen Nachlass von 25 Prozent.

 

Fotos: FC St. Pauli

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